Recycling


Hinweise zur Batterieentsorgung 

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:
Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Versandlager (Versandadresse) zurückgeben. Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung: 

Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf. Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber. 

Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise. 

Von uns erhaltene Batterien können Sie nach Gebrauch bei uns unter der nachstehenden Adresse unentgeltlich zurückgeben oder ausreichend frankiert per Post an uns zurücksenden. Die Entsorgung im Hausmüll ist laut Batterieverordnung ausdrücklich verboten!

RCM IT Refurbish Center GmbH
Max-Eyth-Straße 27
D-70736 Fellbach

Fon +49 (0)711 577 08 18 0


Informationen gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)

Den gesetzlichen Vorgaben über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) folgend, sind wir verpflichtet private Haushalte umfassend zu informieren.

  1. Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräte müssen ihre Produkte, die nach dem 23. November 2005 in Verkehr gebracht werden, mit einem Symbol kennzeichnen (eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern) und kostenlos zurück nehmen. Derartige Altgeräte sind nicht mit dem Hausmüll zu entsorgen, sondern zu trennen, zu sammeln und über geeignete Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen.
  2. Private Haushalte haben die Elektroaltgeräte (EAG), die Sie nicht mehr nutzen möchten, umweltgerecht zu entsorgen. Dabei haben sie die Elektroaltgeräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zu zuführen und Alt-Batterien und Alt-Akkumulatoren vom ALt-Elektrogerät zu trennen, wenn diese nicht vom Elektroaltgerät umschlossen sind und soweit EAG nicht nach § 14 Abs. 5 S. 2 und 3 ElektroG separiert werden können, um sie für die Wiederverwendung vorzubereiten.
  3. Wir als Vertreiber mit einer Verkaufs- sowie Lager- und Versandfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 m², sind verpflichtet
  4. bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an einen Endnutzer ein Altgerät des Endnutzers der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen, und
  5. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm sind, in haushaltsüblichen Mengen entweder im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen, wobei hier die Rücknahme nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft ist.
  6. Elektro- und Elektronikgeräten, die unter das ElektroG fallen, sind insbesondere die in der Anlage 1 zum ElektroG aufgeführten Geräte.
  7. Wichtiger Hinweis: Der Endnutzer ist selbst für die Sicherung und Löschung der personenbezogenen Daten sowie von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen auf dem zu entsorgenden EAG verantwortlich ist. Die RCM IT Refurbish Center GmbH übernimmt insoweit keine Haftung für einen möglichen Datenverlust oder Datenmissbrauch und eventuell daraus entstehende Schäden.